Geduldete

Menschen mit Duldung haben wie Asylsuchende auch Zugang zu verschiedensten Arbeitsförderungsmaßnahmen. 

Ohne Wartezeit können sie ausbildungsbegleitende Hilfen in Anspruch nehmen. Auch eine Assistierte Ausbildung ist grundsätzlich möglich. Allerdings besteht hier für den ausbildungsvorbereitenden Teil eine Wartefrist von 15 Monaten Voraufenthaltszeit. Ab dem vierten Monat ist grundsätzlich eine Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung möglich (§§ 45, 39a SGB III) sowie an einer Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III). Hier muss aber immmer auch die Erwerbstätigkeit erlaubt sein oder die Erlaubnis zumindest möglich.

Für die Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (siehe § 51, 52 Abs. 2 SGB III) wird eine Wartezeit von acht Monaten gefordert (bzw. 3 Monaten bei Einreise vor dem 1.8.2019). Hier werden jedoch nur durchgehende Zeiträume mit Duldung angerechnet.

Zur finanziellen Unterstützung können Geduldete neben schulischer Ausbildung und Studium BAföG nach einer Voraufenthaltszeit von 15 Monaten erhalten. Daneben bzw. darüber hinaus kommen die Leistungen nach dem AsylbLG in Betracht. Neben einer betrieblichen Ausbildung ist finanzielle Unterstützung über die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) möglich, ebenfalls ab dem 16. Monat. Auch hier gilt: Sollte die BAB nicht ausreichen, können ergänzende Leistungen über das AsylbLG beansprucht werden.

Daneben können sie auch etwaige weitere Unterstützungsangebote der Agenturen für Arbeit sowie der Jugendämter in Anspruch nehmen.

Stand: Oktober 2022

Materialien

  • Arbeitshilfe "Soziale Rechte“ des Paritätischen Gesamtverbands zum Arbeitsmarktzugang und Sozialleistungen für geflüchtete Menschen (Stand: Dezember 2019).
  • Übersicht der GGUA Flüchtlingshilfe zur Ausbildungsförderung für Geflüchtete (Stand: Juli 2021).
  • Handreichung des Paritätischen Gesamtverbands zum Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte (Stand:2020).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zur Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu „BAföG auch ohne deutschen Pass“.
  • Link zum Handbook Germany mit Information zum BAföG.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.