Zugang zu Bildung

Zum Bildungssystem in Deutschland gehören die Kindertagesbetreuung, die allgemeinbildenden Schulen und anschließend die Berufsausbildung oder das Studium. Außerdem ergibt sich für zugewanderte Personen das Recht und unter bestimmten Umständen auch die Pflicht, einen Sprach- und/oder einen Integrationskurs zu besuchen.

Die Regelungen zum Schulbesuch sind Aufgabe der Bundesländer. Deshalb gibt es hier regionale Unterschiede und verschiedene Schultypen. Auch im Rahmen der Kindertagesbetreuung gibt es regionale Unterschiede, da auch hier die Länder eigene Gesetze haben.

Stand: Januar 2022

Materialien

  • Themenschwerpunkt im Asylmagazin "Zugang zu Bildungsangeboten für Asylsuchende und Schutzberechtigte" (Stand: Januar 2017).
  • Broschüre des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BUMF) über Rechte geflüchteter Jugendlicher in Deutschland (Stand: Juli 2018)
  • Übersicht der GGUA Flüchtlingshilfe zum Zugang zu Freiwilligendiensten, Arbeitsgelegenheiten und Studium für Asylsuchende und Geduldete (Stand: Juni 2018).
  • Handreichung des Paritätischen Gesamtverbands zum Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte (Stand: Juli 2020).
  • Leitfaden „Recht auf Bildung für Flüchtlinge“ von Barbara Weiser (Stand: Dezember 2016).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zur Website basiswissen.asyl.net mit vielen Informationsangeboten zum Thema berufliche Ausbildung für Geflüchtete.
  • Link zur Website basiswissen.asyl.net mit vielen Informationsangeboten zum Zugang zu Hochschule und Studium.
  • Link zur Website basiswissen.asyl.net mit vielen Informationsangeboten zum Zugang zur Kindertagesbetreuung.
  • Link zur Website des BAMF zu den Integrationskursen mit relevanten Informationen sowie Anträgen und Formularen.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.