… Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.
Aufenthaltsgestattung
Asylsuchenden ist für die Dauer des Asylverfahrens der Aufenthalt in Deutschland…
… die Dauer des Verfahrens der Aufenthalt in Deutschland gestattet. Eine entsprechende Bescheinigung (Aufenthaltsgestattung) wird ihnen ausgestellt.
Sie erhalten zunächst Leistungen nach dem…
…dung des Gerichts ausgesetzt wird. Die Asylsuchenden behalten für die Dauer des gerichtlichen Verfahrens ihre Aufenthaltsgestattung.
Bei einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ oder als „unzulässig“ muss die…
… zum Daueraufenthalt–EU sind nicht zweckgebunden und sind unbefristet.
Davon abzugrenzen sind die Aufenthaltsgestattung und die Duldung, die keine Aufenthaltstitel sind. Die Aufenthaltsgestattung gewährt…
… wenn sie sich seit drei Jahren ununterbrochen in Deutschland erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung aufhalten. Zudem müssen sie in den letzten 12 Monaten Inhaber*in einer Duldung sein…
… und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.
Asylsuchende
Personen im Asylverfahren mit Aufenthaltsgestattung benötigen für die Aufnahme einer Beschäftigung die Erlaubnis der Ausländerbehörde.…
… auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs. Daneben können mittlerweile auch Personen mit Aufenthaltsgestattung, die sich noch im Asylverfahren befinden, zu Integrationskursen zugelassen werden,…
… eine Person ohne einen Aufenthaltstitel oder eine ähnliche Bescheinigung wie z. B. eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung in Deutschland auf, so spricht man von einem illegalen Aufenthalt. Ein Mensch kann…
… aufgenommen werden, haben aber keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Kinder, die sich noch mit Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren befinden, wird in vielen Bundesländern erst dann der Zugang zu einer…
… geduldete und ausreisepflichtige Personen
Zu beachten ist, dass Schutzsuchende im Asylverfahren mit Aufenthaltsgestattung sowie geduldete und ausreisepflichtige Personen (vgl. § 1 AsylbLG) grundsätzlich bis…