Grenzkontrollen

Aufgrund der Schengener Abkommens gibt es grundsätzlich an den EU-Grenzen Deutschlands keine Grenzkontrollen mehr.

Im Herbst 2015 wurden allerdings in mehreren europäischen Ländern, unter anderem auch an der deutschen Grenze zu Österreich wieder Grenzkontrollen eingeführt. Die Wiedereinführung stützte sich auf den Schengener Grenzkodex, nach dem bei schwerwiegender Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit ein Mitgliedstaat vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen durchführen und bei Bedarf auch verlängern kann. Diese Grenzkontrollen werden in Deutschland durch die Bundespolizei durchgeführt (siehe § 71 Abs. 3 AufenthG).

Schutzsuchende Personen können unabhängig von Personenkontrollen an der Grenze Deutschlands Asyl beantragen. Denn um ein Asylverfahren in Gang zu setzen reicht es, gegenüber einem*einer Bundespolizist*in schriftlich, mündlich oder auf andere Weise zu äußern, dass man um Asyl nachsucht. Zwar kann sich auf das deutsche Asylrecht nicht berufen, wer aus einem EU-Mitgliedsstaat oder einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist (Art. 16 Abs. 2 GG), allerdings muss erst bestimmt werden, welcher Mitgliedstaat tatsächlich für das Asylverfahren zuständig ist. Dies wird im Dublin III-Verfahren geprüft, das vorgeschalteter Teil des deutschen Asylverfahrens ist.  Zur Durchführung dessen wird die asylsuchende Person deshalb zunächst in Deutschland aufgenommen. In Abkehr von diesem Grundsätzen hat die Bundesrepublik Deutschland 2018 ein spezielles Rücknahmeübereinkommen mit Griechenland abgeschlossen ist danach dazu übergegangen, in diesen Fällen kein formales Dublin-Verfahren durchzuführen. Das Verwaltungsgericht München erklärte diese Praxis in einem Beschluss vom 8.8.2019 für rechtswidrig und ordnete die Rückholung der betroffenen Person aus Griechenland an. Danach sind keine weiteren Fälle solcher Zurückweisungen bekannt geworden.

Stand: Februar 2023

Materialien

  • Gutachten von Prof. Dr. Anna Lübbe zur Vereinbarkeit der Zurückweisungspraxis unter dem deutsch-griechischen "Seehofer-Abkommen" mit unionsrechtlichen Vorgaben zum effektiven Rechtsschutz (Stand: Dezember 2018).

Links

  • Link zum Beitrag "Schengener Endspiele" von Constantin Hruschka im Verfassungsblog (Stand: August 2019).
  • Link zur Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte "Zurückweisungen von Flüchtlingen an der Grenze? - Eine menschen- und europarechtliche Bewertung" (Stand: Juni 2018).
  • Link zum Beitrag "Racial Profiling" von Vanessa Eileen Thompson auf der Seite der Bundeszentrale für Politische Bildung.

Bitte beachten:

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