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Hinweis: 

Bitte beachten Sie, dass mit Wirksamwerden der GEAS Reform zum 12. Juni 2026 Informationen auf dieser Themenseite veraltet sein können. Wir werden die Themenseiten kontinuierlich überarbeiten und bitten Sie, den jeweils angegebenen Stand der Seite zu beachten. In der Zwischenzeit verweisen wir auf diese Informationen, die wir zur GEAS-Reform erstellt und zur Verfügung gestellt haben:

Dublin-Verfahren

Bevor das BAMF den Asylantrag inhaltlich prüft, wird das sogenannte Dublin-Verfahren durchgeführt. Im Rahmen dessen wird ermittelt, ob Deutschland überhaupt für die Prüfung des Asylantrags der betreffenden Person zuständig ist und nicht ein anderer Mitgliedstaat.

Bei Personen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, aber bereits internationalen Schutz in einem anderen EU-Staat erhalten haben, ist die Dublin-Verordnung nicht anwendbar. Auch bei diesen sogenannten Anerkannten wird jedoch meist zunächst ein Dublin-Verfahren eingeleitet, da die Schutzzuerkennung im anderen EU-Staat häufig erst hierdurch festgestellt wird.

Das Dublin-Verfahren ist kein gesondertes Verfahren, sondern Bestandteil des Asylverfahrens. Einzelheiten hierzu finden sich unter dem Punkt Dublin-Verfahren im Abschnitt Dublin-Verfahren und Schutz in EU-Staat.

Stand: Dezember 2025

Materialien

Links

  • Link zur Webseite familie.asyl.net mit Informationen zur Familienzusammenführung im Rahmen des Dublin-Verfahrens.
  • Link zur Webseite der Initiative „Welcome to Europe“ mit englischsprachigen Informationen zu Dublin III. 
  • Link zum Handbook Germany mit Informationen zum Dublin-Verfahren.
  • Link zum Leitfaden für Flüchtlinge des Flüchtlingsrats Niedersachen mit Informationen zum Dublin-Verfahren.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.