Die ICT-Karte (Inter-corporate transfer) ist ein spezieller Aufenthaltstitel zur Ermöglichung des Arbeitens an verschiedenen Standorten eines Unternehmens in verschiedenen Staaten der Europäischen Union. Grundlage ist die ICT-Richtlinie (2014/66). Die ICT-Karte kann an Führungskräfte oder Spezialist*innen sowie an Trainees eines Unternehmens erteilt werden, wenn diese an einem anderen Standort des gleichen Unternehmens, das sich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union befindet, eingesetzt werden sollen. Mit einer ICT-Karte aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat darf die Person bis zu 90 Tagen in einer deutschen Niederlassung ihres Arbeitgebers arbeiten (§ 19a AufenthG). Hierfür ist eine Mitteilung an das BAMF nötig, dem neben der ICT-Karte auch ein Abordnungsschreiben und der Arbeitsvertrag beigefügt werden müssen. Es muss ersichtlich sein, dass die Person auch nach Ende des Transfers weiterhin beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sein wird.
Eine ICT-Karte kann für bis zu drei Jahren an Führungskräfte oder Spezialist*innen oder bis zu einem Jahr an Trainees erteilt werden. Die Bundesagentur für Arbeit muss der Erteilung zustimmen.
Wer bereits eine ICT-Karte in einem anderen EU-Mitgliedstaat besitzt für über 90 Tage in einer Niederlassung des gleichen Unternehmens in Deutschland arbeiten will, kann eine Mobile ICT-Karte (§ 19b AufenthG) beantragen. Diese kann auch während des bis zu 90-tägigen kurzfristigen Aufenthalts beantragt werden.
Ehe- oder Lebenspartner*innen sowie minderjährigen, ledigen Kindern von Personen, denen in Deutschland eine ICT-Karte oder Mobile ICT-Karte erteilt wird, erhalten bei Erfüllung der Vorgaben der §§ 29 ff. AufenthG für denselben Zeitraum eine Aufenthaltserlaubnis.
Stand: März 2023
Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.