Familienzusammenführung

Je nach den Umständen, in denen sich geflüchtete oder migrierte Familien befinden, sind gesetzlich unterschiedliche Möglichkeiten vorgesehen, um die Familieneinheit zu wahren oder wiederherzustellen.

Allgemein regelt das AufenthG den regulären Familiennachzug zu Deutschen und zu Drittstaatsangehörigen. Dabei enthält es spezielle Vorschriften, die den Nachzug zu Schutzberechtigten vereinfachen sollen.

Während des Asylverfahrens ist ein solcher Nachzug aus einem außereuropäischen Land nicht möglich. Wenn sich die Angehörigen einer asylsuchenden Person aber bereits in einem europäischen Land befinden, kann der Nachzug im Wege der Dublin-Familienzusammenführung erfolgen. Auch innerhalb Deutschlands ist die Familieneinheit zu wahren, daher sollen insbesondere während des Asylverfahrens enge familiäre Beziehungen geschützt werden.

Der Nachzug von Familienmitgliedern von EU-Staatsangehörigen ist nicht im AufenthG sondern im FreizügG/EU geregelt. Auch für die Familienmitglieder von türkischen Staatsangehörigen gelten spezielle Regelungen außerhalb des AufenthG.

Die Familienzusammenführung ist nach all diesen Regelungen grundsätzlich nur für Mitglieder der sogenannten Kernfamilie (also Ehepartner*innen, minderjährige Kindern und deren sorgeberechtigten Eltern) möglich. Je nach Regelung können auch weitere Angehörige nachziehen, meist aber nur im Ausnahmefall.

Von der Zusammenführung von Familienmitgliedern, die sich in anderen Staaten befinden zu unterscheiden ist der sogenannte Familienschutz. Dabei geht es nicht um den Nachzug von Angehörigen, sondern um den Schutzstatus, den Familienmitglieder von Schutzberechtigten ableiten können. Hierfür müssen sie sich allerdings schon in Deutschland befinden.

Vom Familienschutz zu unterscheiden ist der Aufenthaltstitel aus familiären Gründen, der unter Umständen für Personen in Frage kommt, die sich (ggf. ohne Aufenthaltstitel) in Deutschland aufhalten und familiäre Bindungen (z.B. Ehepartner*in oder minderjährige Kinder) zu Personen mit einem Aufenthaltsrecht haben. 

Stand: März 2023

Materialien

  • Asylmagazin 6-7/2020 mit Themenschwerpunkt „Familienzusammenführung“.
  • Handreichung des Deutschen Vereins zur Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Familienzusammenführung (Stand: Juni 2017).
  • Beratungshilfe "Fluchtpunkte intern" der Caritas zum Familiennachzug zu Flüchtlingen (Stand: November 2021).
  • Schulungsvideo "Familiennachzug" des Deutschen Roten Kreuzes und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Stand: Dezember 2022)
  • Weiterführende Hinweise des Deutschen Vereins zur Familienzusammenführung (Stand: Juni 2017).

Links

  • Link zur Website familie.asyl.net mit umfassenden Informationen zur Familienzusammenführung.

Thema Familiennachzug

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.