Gesundheitsversorgung

Die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden sowie geduldeten und ausreisepflichtigen Personen ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Sie beschränkt sich im Wesentlichen auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände (siehe § 4 AsylbLG). Daneben können im Einzelfall zusätzliche Leistungen gewährt werden, wenn dies zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist. Besonders schutzbedürftige Personen wie z.B. schwangere, minderjährige, traumatisierte oder Menschen mit Behinderungen haben darüber hinaus einen Anspruch auf die erforderliche medizinische Versorgung.

Die Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung variiert stark zwischen den Bundesländern. Während in vielen Bundesländern Asylsuchende mittlerweile eine elektronische Gesundheitskarte erhalten, müssen  die Schutzsuchenden in anderen Bundesländern weiterhin vor einer Behandlung beim zuständigen Amt einen Behandlungsschein beantragen. Am Leistungsumfang ändert dies allerdings nichts.

Durch die Zuerkennung eines Schutzstatus oder nach 18-monatigem Aufenthalt erhalten Leistungsberechtigte dann Zugang zu den regulären Gesundheitsleistungen.  

Unionsbürger*innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland müssen in der Regel in Deutschland gesetzlich oder privat versichert sein. Für einige Personengruppen wie Rentner*innen und Rentner und Grenzgänger*innen gibt es Sonderregelungen. Abweichende Regelungen gibt es Personen, die sich längerfristig, aber dem Wesen nach trotzdem nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Hierzu gehören beispielsweise entsandte Arbeitnehmer*innen und Studierende.

Stand: Februar 2023

Materialien

  • Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht (Stand: März 2022).
  • Themenschwerpunkt Gesundheitsversorgung und Nachweis von Erkrankungen mit einem Beitrag von Barbara Weiser zur Gesundheitsversorgung im Rahmen des AsylbLG, Asylmagazin 10–11/2020, S. 333ff.
  • Arbeitshilfe „Soziale Rechte“ des Paritätischen Gesamtverbands zum Arbeitsmarktzugang und Sozialleistungen für geflüchtete Menschen (Stand: 2020).
  • Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der BAGFW und der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer zum Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürger*innen (Stand: Oktober 2022).
  • Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands zu Sozialen Rechten für Geflüchtete - das AsylbLG (Stand: September 2019).
  • Übersicht zur Übernahme von Dolmetscherkosten im Rahmen medizinischer, insbesondere psychotherapeutischer Behandlungen (Stand: Januar 2016)
  • weitere Materialien

Links

  • Link zur Übersichtsseite von basiswissen.asyl.net zu Gesundheit und Sozialleistungen.
  • Link zum Informationsblatt für Geflüchtete des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Registrierung von Neugeborenen auf Deutsch, Englisch, Arabisch und Farsi (Stand: Juli 2016).
  • Link zu gesundheit-gefluechtete.info (Informationsportal von Medibüros/Medinetzen), u.a. zu den Regelungen in Bundesländern und Kommunen über die Ausgabe von Gesundheitskarten
  • Link zum Handbook Germany mit Informationen zum Thema Gesundheitsversorgung.
  • Link zum Leitfaden für Flüchtlinge des Flüchtlingsrats Niedersachsen mit Informationen zur medizinischen Versorgung während des Asylverfahrens.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.