Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung

Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind (siehe § 10 StAG):

  • rechtmäßiger Aufenthalt seit acht Jahren – bei erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs sieben Jahre - und Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts oder eines anderen laut § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 geeigneten Aufenthaltsrechts;
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache;
  • Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung;
  • Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II oder SGB XII;
  • ausreichender Wohnraum;
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung;
  • keine Verurteilungen wegen schwererer Straftaten, keine laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, keine Ausweisungsgründe;
  • Aufgabe oder Verlust der früheren Staatsangehörigkeit (Ausnahmen siehe Mehrstaatigkeit).

Sind einzelne Voraussetzungen nicht erfüllt – dies betrifft in der Regel die geforderte Aufenthaltsdauer und das unbefristete Aufenthaltsrecht - so liegt die Entscheidung über den Einbürgerungsantrag im Ermessen der Staatsangehörigkeitsbehörde (siehe § 8 StAG).

Von den Voraussetzungen des Spracherwerbs, der Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung oder der Sicherung des Lebensunterhalts gibt es Ausnahmen, wenn der Einbürgerungsbewerber sie aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht erfüllen kann, z.B. wegen einer Krankheit oder Behinderung.

Stand: Juli 2023

Materialien

  • Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Inneren zum Staatsangehörigkeitsgesetz. (Stand: 1. Juni 2015)
  • Leitfaden der Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration „Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht“ (Stand: Dezember 2014).
  • Informationsbroschüre (extern) der Integrationsbeauftragten des Bunds „Wege zur Einbürgerung“ (Stand: Juni 2021).
  • Beitrag im Asylmagazin von Mecbure Pesenoglu und Martin Weimann: Einbürgerung in Deutschland – Entwicklung und Bedeutung für die Beratungspraxis (Stand: September 2013).
  • Handreichung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg zum Thema „Einbürgerung von Schutzberechtigten“. (Stand: Dezember 2021).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zum Handbook Germany mit Informationen zur Einbürgerung.
  • Link zur Website des Bundesverwaltungsamts zur doppelten Staatsbürgerschaft mit weiterführenden Links und Informationen.
  • Link zur Website des Auswärtigen Amtes zum Staatsangehörigkeitsrecht mit weiterführenden Links und Informationen.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.