Die Regelungen zur Einreise von Schutzsuchenden aus der Ukraine sind zum achten Mal verlängert worden (Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung). Neu eingefügt wurde, dass sich solche Personen nicht auf die Bestimmungen berufen dürfen, die bereits vorübergehenden Schutz in einem anderen Mitgliedstaat…
Mit Beschluss vom 4. Dezember 2025 - 2 BvR 1511/25 hat das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde eines afghanischen Richters und seiner Familie, die auf der sogenannten "Überbrückungsliste" standen und so eine Aufnahmeerklärung gemäß § 22 AufenthG hatten, teilweise stattgegeben und…