Im Zuge der Anpassung der aktuellen Rechtslage an die europäischen Neuregelungen durch die GEAS-Reform wurde die Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung geändert. Sie tritt am 12. Juni 2026 in Kraft.
Das sogenannte GEAS-Anpassungsgesetz und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz sind am heutigen 28. April 2026 im Bundesgesetzblatt erschienen. Damit ist sichergestellt, dass umfangreiche Änderungen im deutschen Asyl- und Aufenthaltsrecht zum Start der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems am…