Seit heute gilt erstmals eine Verordnung zur Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz. Diese beruht auf dem durch ein neues Gesetz geschaffenen § 29b AsylG. Die in der Verordnung genannten sicheren Herkunftsstaaten unterscheiden sich nicht von den schon jetzt als…
Die Broschüre "Krankheit als Abschiebungshindernis" ist in einer vollständig überarbeiteten Neuauflage erschienen und bei asyl.net online abrufbar. Die Handreichung wird herausgegeben vom Deutschen Roten Kreuz und dem Informationsverbund Asyl und Migration e.V.