Die Bundesregierung hat ihren fünften Bericht zur Überprüfung der Voraussetzungen zu den sog. Sicheren Herkunftsländern nach Art. 16a Abs. 3 GG iVm. § 29a AsylG iVm. Anlage II zum AsylG vorgelegt. Aus diesem geht hervor, dass sie an ihrer Einschätzung festhält, dass die in Anlage II zum AsylG…
Die neu erschienene Broschüre gibt in drei Sprachen (Arabisch, Deutsch, Kurdisch) wichtige Informationen zur aktuellen rechtlichen Situation in Deutschland von Menschen aus Syrien.