Das Verwaltungsgericht Osnabrück und das Verwaltungsgericht Lüneburg halten die Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland für rechtswidrig und haben diese Frage nun dem Bundesverwaltungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
Anfang 2023 wurde die Einrichtung einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung gesetzlich verankert. Das Forschungszentrum des BAMF hat die Implementierung im Jahr 2025 untersucht und seine Ergebnisse nun in einem Evaluationsbericht vorgelegt.