Anerkannte Schutzberechtigte

Asylberechtigte und internationale Schutzberechtigte (Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz) haben grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der positiven Entscheidung die Möglichkeit, unbeschränkt zu arbeiten, ebenso Personen, bei denen ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde. Personen, die am 24. Februar 2022 oder kurz (maximal 90 Tage) davor in der Ukraine gewohnt haben, haben nach der Beantragung des vorübergehenden Schutzes nach § 24 AufenthG und erfolgter erkennungsdienstlicher Behandlung ebenfalls unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Neben einer unselbstständigen Beschäftigung ist auch eine selbstständige Erwerbstätigkeit möglich, sofern die – für Deutsche auch geltenden – Voraussetzungen wie Berufsausbildung, Zulassungen etc. vorliegen.

Stand: Mai 2023

Materialien

  • Neuauflage der Broschüre "Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Flüchtlingen" der Caritas und des Informationsverbunds Asyl & Migration (Stand: 2021).
  • Arbeitshilfe "Soziale Rechte“ des Paritätischen Gesamtverbands zum Arbeitsmarktzugang und Sozialleistungen für geflüchtete Menschen (Stand: Dezember 2019).
  • Themenschwerpunkt "Arbeitsmarktzugang" im Asylmagazin 3/2020.
  • Übersicht der GGUA zu sozialrechtlichen Rahmenbedingungen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bzw. nach Antrag auf vorübergehenden Schutz (Stand: September 2022).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zum „Leitfaden für Flüchtlinge“ des Flüchtlingsrats Niedersachsen mit Informationen zum Zugang zu Arbeit und Ausbildung unter dem jeweiligen Aufenthaltstitel (Stand: Juli 2020).
  • Link zu den Materialien und Arbeitshilfen des Berliner Flüchtlingsrats.
  • Link zum Handbook Germany mit Informationen zur Arbeitserlaubnis für Schutzberechtigte.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.