Die Bundesregierung hat ihren fünften Bericht zur Überprüfung der Voraussetzungen zu den sog. Sicheren Herkunftsländern nach Art. 16a Abs. 3 GG iVm. § 29a AsylG iVm. Anlage II zum AsylG vorgelegt. Aus diesem geht hervor, dass sie an ihrer Einschätzung festhält, dass die in Anlage II zum AsylG…
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