Familienschutz

Bestimmte Familienangehörige von Personen mit Asylberechtigung oder internationalem Schutz können unter den Voraussetzungen des § 26 AsylG einen abgeleiteten Schutzstatus erhalten. Dann spricht man vom Familienasyl bzw. Familienschutz.

Nach § 26 AsylG kann Ehegatt*innen, Lebenspartner*innen, Eltern oder Sorgeberechtigten, minderjährigen Kindern und Geschwistern von sogenannten Stammberechtigten (die unanfechtbar als Asylberechtigte, GFK-Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt worden sind) Familienasyl gewährt werden. Das heißt, dass dem Familienmitglied der gleiche Schutzstatus zugesprochen wird wie der stammberechtigten Person, ohne dass eine eigene Prüfung der Fluchtgründe des Familienmitglieds erfolgt. Liegen allerdings eigenständige Fluchtgründe des Familienmitgliedes vor, können und sollen diese ebenfalls vorgetragen werden. Der Familienschutz ist einer minderjährigen Person auch dann zuzuerkennen, wenn diese neben der Staatsangehörigkeit eines als Flüchtling anerkannten Elternteils auch die Staatsangehörigkeit eines zweiten Staates besitzt (über das andere Elternteil), in dem keine Verfolgung droht.

Die Anerkennung der Familienangehörigen ist in diesen Fällen nur ein Annex zum Recht der stammberechtigten Person. Wenn der Schutzstatus der stammberechtigten Person erlischt oder widerrufen oder zurückgenommen wird, wird auch der Schutzstatus des Familienmitglied beendet, wenn keine eigenständigen Fluchtgründe vorliegen, die einen Schutzstatus rechtfertigen. Diese Regelung gilt nicht für Personen, bei denen im Asylverfahren lediglich nationale Abschiebungsverbote festgestellt wurden.

Außerdem ist Voraussetzung, dass die Familienangehörigen bereits in Deutschland sind. Damit ein minderjähriges Kind Familienschutz von seinen Eltern ableiten kann oder umgekehrt, muss das Kind zum Zeitpunkt des Antrags auf Familienschutz minderjährig sein. Befinden sich die Familienangehörigen dagegen noch außerhalb Deutschlands, so bestehen für ihren Nachzug folgende Optionen:

Stand: Januar 2023

Materialien

Links

  • Link zur Webseite familie.asyl.net  mit umfassenden Informationen zur Familienzusammenführung.
  • Link zum Handbook Germany mit Informationen zum Familienasyl.

 

Thema Familiennachzug

Bitte beachten:

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