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Flüchtlingsschutz

Das "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951", genannt Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), ist ein völkerrechtliches Abkommen. Es bestimmt, wer als "Flüchtling" im rechtlichen Sinne anzusehen ist und welche Rechte Flüchtlinge genießen. Eine zentrale Bedeutung hat insbesondere das Non-Refoulement-Gebot, wonach Flüchtlinge grundsätzlich nicht in einen Staat zurückgewiesen werden dürfen, in dem ihnen Verfolgung droht.

Eine Person hat nach der GFK die Flüchtlingseigenschaft inne, wenn sie sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe, ihrer politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen außerhalb ihres Heimatlandes befindet.

Der völkerrechtliche Flüchtlingsbegriff ist somit zu unterscheiden von der umgangssprachlichen Verwendung des Begriffs - so sind Personen, die vor Krieg, Hungersnot oder Naturkatastrophen fliehen, nicht notwendigerweise Flüchtlinge im Sinne der GFK. Für sie kommt aber möglicherweise eine andere Schutzform in Frage.

Auf Ebene der Europäischen Union sind diese Vorgaben nunmehr in der Statusverordnung (VO (EU) 2024/1347) geregelt. Als unmittelbar geltende Verordnung bedarf sie grundsätzlich keiner Umsetzung in nationales Recht. Nationale Regelungen sind nur insoweit erforderlich bzw. zulässig, als die Verordnung hierfür einen Regelungsspielraum eröffnet oder ergänzende Bestimmungen vorsieht. Die bisher maßgebliche Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU wurde durch die Statusverordnung aufgehoben.

Für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Stand: August 2026

Materialien

Links

  • Link zum Leitfaden des Flüchtlingsrates Niedersachsen mit Informationen zum Flüchtlingsschutz (Stand: Juli 2020).
  • Link zu den Materialien der Refugee Law Clinic Berlin zur materiellen Prüfung des Asylantrags (Stand: November 2018).

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.