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Subsidiärer Schutz

Der subsidiäre Schutz erfasst Personen, die der tatsächlichen Gefahr eines ernsthaften Schadens ausgesetzt sind, ohne die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu erfüllen. Seit dem 12. Juni 2026 sind die Voraussetzungen des internationalen Schutzes nunmehr in der Statusverordnung (VO (EU) 2024/1347) geregelt, welche die Qualifikationsrichtlinie ersetzt.

Als ernsthafter Schaden gelten nach Art. 15 StatusVO:

  • die Todesstrafe oder Hinrichtung (Buchst. a),
  • Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung (Buchst. b),
  • eine individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge bzw. durch willkürliche Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts (Buchst. c).

Der subsidiäre Schutz kann damit insbesondere für Personen in Betracht kommen, die aus einem Kriegsgebiet fliehen, aber die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllen.

An der Definition des ernsthaften Schadens hat sich durch die Statusverordnung im Wesentlichen nichts geändert. 

Wie beim Flüchtlingsschutz ist außerdem zu prüfen, ob die betroffene Person Schutz im Herkunftsstaat erlangen kann. Hier gelten die Regelungen über die schutzbietenden Akteure und die interne Schutzalternative (Art. 7 und 8 StatusVO). Die Ausschlussgründe für den subsidiären Schutz sind in Art. 17 StatusVO geregelt.

Stand: August 2026

Materialien

Links

  • Link zum Leitfaden des Flüchtlingsrates Niedersachsen mit umfassenden Informationen (Stand: Juli 2020).
  • Link zu den Materialien der Refugee Law Clinic Berlin zur  materiellen Prüfung des Asylantrags (Stand: Februar 2021).
  • Link zu familie.asyl.net mit Informationen und Materialien zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.