Blaue Karte EU

Die sogenannte Blaue Karte EU ist ein auf höchstens vier Jahre befristeter Aufenthaltstitel, der darauf abzielt, ein Aufenthaltsrecht für Hochqualifizierte auf EU-Ebene einzuführen (siehe in § 18b Abs. 2 AufenthG ab 1.3.2020). Die Blaue Karte EU ermöglicht es Drittstaatsangehörigen, also Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, mit akademischer Ausbildung, eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen. Dazu muss vor Erteilung allerdings ein konkretes Arbeitsverhältnis mit einem bestimmten Mindestgehalt nachgewiesen werden.

Personen mit einer Blauen Karte EU können nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten, sofern sie in diesem Zeitraum beschäftigt waren und entsprechende Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Sie erhalten damit einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Können sie bereits nach 21 Monaten gute Deutschkenntnisse (Niveau B1) nachweisen, ist die Erteilung auch dann schon möglich.

Stand: Oktober 2022

Materialien

  • Broschüre "Das Migrationspaket", Beilage zum Asylmagain 8-9/2019 (Stand: September 2019).
  • Fachinformationen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht der GGUA Flüchtlingshilfe (Stand: Mai 2021).
  • Beitrag im Asylmagazin von Christoph von Planta: „Make it in Germany“ – Die Blaue Karte EU in der Praxis (Stand: Dezember 2014).
  • Beitrag im Asylmagazin von Klaus Peter Stiegeler: Blaue Karte EU – Eine ernsthafte Option für Fachkräfte? (Stand: September 2011).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zu weiteren Informationen auf der Website des BAMF.
  • Link zu make-it-in-germany.com (Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland)

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.