Es gibt zwei Grundformen der Berufsausbildung. Zum einen die schulische Ausbildung, die in einer Fachschule stattfindet und meist durch einen Praktikumsteil oder ein praktisches Jahr ergänzt wird und zum anderen die betriebliche Ausbildung, die ihren Schwerpunkt im Betrieb hat und bei der regelmäßig begleitend eine Berufsschule besucht wird.
Die rechtlichen Zugangsbedingungen für Ausländerinnen und Ausländer richten sich nach Herkunft und Aufenthaltsstatus der jeweiligen Person. Für die Berufsausbildung in einer Fachschule müssen die Bedingungen erfüllt werden, die die jeweilige Schule vorgibt; es müssen also die notwendigen Abschlüsse vorliegen. Für die betriebliche Berufsausbildung wird in vielen Fällen eine Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde benötigt. Diese wird nur für den Betrieb erteilt, der die Ausbildung zugesagt hat.