Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt den Leistungsbezug von Personen im Asylverfahren, geduldeten und ausreisepflichtigen Personen sowie weiteren Personengruppen (siehe § 1 Abs. 1 AsylbLG), sofern sie hilfsbedürftig sind.

Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind von anderen Sozialleistungen wie der Sozialhilfe nach dem SGB XII oder dem Bürgergeld nach dem SGB II ausgeschlossen und erhalten im Vergleich nur deutlich geringere Leistungen. Erst nach 18-monatigem ununterbrochenem Aufenthalt in Deutschland können Schutzsuchende unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen entsprechend der Sozialhilfe erhalten.

Das Asylbewerberleistungsgesetz enthält im Wesentlichen Regelungen zur Höhe und Form von Grundleistungen, zu Leistungen in besonderen Fällen, zu Arbeitsgelegenheiten sowie zur Gesundheitsversorgung.

Leistungsberechtigte erhalten Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Ernährung, Kleidung, Hygienebedarf, medizinische Versorgung und Leistungen für Ihren persönlichen Bedarf.

Darüber hinaus regelt das AsylbLG auch die Voraussetzungen für mögliche Leistungskürzungen. Diese wurden durch das Migrationspaket 2019 teilweise neu gefasst und bilden nun eine sehr umfangreiche Eingriffsgrundlage für Leistungskürzungen aus unterschiedlichen Gründen.

Stand: Januar 2023

Materialien

  • Handreichung zum Asylbewerberleistungsgesetz des Flüchtlingsrates Brandenburg (Anja Lederer, Stand Juni 2020).
  • Arbeitshilfe und Musterantrag der RLC Leipzig zur Überprüfung von AsylbLG-Leistungen (Stand: Dezember 2021).
  • Arbeitshilfe „Soziale Rechte“ des Paritätischen Gesamtverbands zum Arbeitsmarktzugang und Sozialleistungen für geflüchtete Menschen (Stand: Dezember 2019).
  • Beitrag von Claudius Voigt im Asylmagazin: Gesetzlich minimierte Menschenwürde – Das Sanktions-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seine Auswirkungen auf das AsylbLG (Stand Januar 2020)
  • Übersicht des Flüchtlingsrats Berlin zu den Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht für Migranten und Flüchtlinge seit Herbst 2015.
  • Beitrag von Claudius Voigt im Asylmagazin: § 1a AsylbLG: Jetzt erst recht verfassungswidrig (Stand: Dezember 2017).
  • Übersicht der GGUA zur Anrechnung von Einkommen im AsylbLG, SGB II und SGB XII (Stand: Januar 2021)
  • Übersicht der GGUA zu Änderungen im AsylbLG seit 1. September 2019.
  • weitere Materialien

Links

  • Link zur Seite von "Berlin hilft" mit Informationen über die seit dem 1.1.23 geltenden Regelsätze für Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB II und dem SGB XII
  • Link zum „Leitfaden für Flüchtlinge“ des Flüchtlingsrats Niedersachsen mit Informationen zur sozialen Sicherung unter dem jeweiligen Aufenthaltstitel (Stand: März 2018).
  • Link zur Seite der Gesellschaft für Freiheitsrechte mit Musteranträgen für eine Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der Grundleistungen im AsylbLG (Stand: März 2021)
  • Link zur Übersichtsseite von basiswissen.asyl.net zu Gesundheit und Sozialleistungen.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.