Ausweisung oder Abschiebungsanordnung

Eine Ausweisung führt zum Erlöschen eines Aufenthaltstitels (§ 51 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG) mit der Folge, dass die betroffene Person ausreisepflichtig wird (siehe § 53 AufenthG). Weiterführende Informationen zum Thema Ausweisung finden Sie auf der Themenseite Ausweisung.

Dasselbe gilt für die Erteilung einer Abschiebungsanordnung, die zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik oder einer terroristischen Gefahr ergeht (siehe § 58a AufenthG).

Stand: Februar 2023

Materialien

  • Übersicht des Deutschen Caritasverbands „Ausweisung, Abschiebung und freiwillige Rückkehr“ (Stand: November 2019).
  • Beitrag im Asylmagazin von Carsten Höhrich: Einführung in das neue Ausweisungsrecht (Stand: Juli 2016).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zu den Materialien der Refugee Law Clinic Berlin zur „Aufenthaltsbeendigung“ (Stand: Februar 2018).