Anerkannte Schutzberechtigte

Anerkannte Asylberechtigte nach dem GG, Flüchtlinge nach der GFK und international subsidiär Schutzberechtigte sind Deutschen im Wesentlichen gleichgestellt.

Sie können Arbeitslosengeld I erhalten, wenn sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, sich darum bemühen, wieder Arbeit zu erhalten und sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden.

Ansonsten haben sie grundsätzlich auch Anspruch auf den Erhalt von Bürgergeld, wenn sie über 15 Jahre alt sind, erwerbsfähig, hilfsbedürftig und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ebenso steht ihnen der Zugang zur Sozialhilfe und weiteren Sozialleistungen grundsätzlich offen.

Auch Personen mit einem Aufenthaltstitel gemäß § 25 Abs. 3 AufenthG wegen Vorliegens eines Abschiebungsverbotes oder gemäß § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz anhand der EU-Massenzustromsrichtlinie) haben grundsätzlich einen Anspruch auf entsprechende Leistungen.

Stand: Januar 2023

Materialien

  • Arbeitshilfe  „Soziale Rechte“ des Paritätischen Gesamtverbands zum Arbeitsmarktzugang und Sozialleistungen für geflüchtete Menschen (Stand: Dezember 2019).
  • Übersicht der GGUA Flüchtlingshilfe zum Zugang zu SGB II und zur Erwerbstätigkeit (Stand: April 2022)
  • Übersicht der GGUA zu sozialrechtlichen Rahmenbedingungen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bzw. nach Antrag auf vorübergehenden Schutz. (Stand: September 2022).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zur Seite von "Berlin hilft" mit Informationen über die seit dem 1.1.23 geltenden Regelsätze für Leistungen nach dem SGB II und SGB XII
  • Link zum „Leitfaden für Flüchtlinge“ des Flüchtlingsrats Niedersachsen mit Informationen zur sozialen Sicherung unter dem jeweiligen Aufenthaltstitel (Stand: März 2018).
  • Link zu den Materialien und Arbeitshilfen des Berliner Flüchtlingsrats.
  • Link zur Übersichtsseite von basiswissen.asyl.net zu Gesundheit und Sozialleistungen.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.