Neben der Geburt ist die Einbürgerung ein wichtiger Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. 2019 ließen sich ca. 130 000 Menschen in Deutschland einbürgern.
Die Einbürgerung kann beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen der Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG) und der Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG).
Außerdem gibt es bestimmte Personen, die sich unter erleichterten Bedingungen einbürgern lassen können (z.B. wenn sie mit deutschen Staatsangehörigen in ehelicher Lebensgemeinschaft leben).
Stand Dezember 2020
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