BlueSky

Anhörung

Ist Deutschland für die Prüfung des Asylantrags zuständig, erfolgt in der Regel die persönliche Anhörung, in der die schutzsuchende Person vollumfänglich zu den Gründen ihrer Flucht aus ihrem Heimatland vortragen muss. Die Anhörung ist zentraler Teil des Asylverfahrens. Die Prüfung des Schutzstatus basiert hauptsächlich auf den Darlegungen der schutzsuchenden Person, da es im Regelfall, neben allgemeinen Informationen zum Herkunftsland, keine Nachweise für die Fluchtgründe der betroffenen Person gibt.

Die Anhörung ist nicht öffentlich und wird von Mitarbeitenden des Bundesamts durchgeführt. Sie kann bereits wenige Tage nach Einreichung des Asylantrags stattfinden. Bei der Anhörung sind Dolmetschende des BAMF anwesend, außerdem können sog. Kulturmittler*innen hinzugezogen werden (Art. 13 Abs. 5 Uabs. 2 AsylVfVO). Es besteht auch die Möglichkeit, darum zu bitten, dass die Anhörung mit Personen gleichen Geschlechts durchgeführt wird. Dies sollte rechtzeitig beim BAMF schriftlich angefragt werden, kann aber auch noch zu Beginn der Anhörung mitgeteilt werden.

Zusätzlich können Schutzsuchenden eine weitere Person mitbringen, die die entsprechende Sprache und Deutsch beherrscht und sie bei der Verständigung unterstützt. Auch beauftragte Anwält*innen können an der Anhörung teilnehmen oder aber eine andere Vertrauensperson als „Beistand“ (§ 25 Abs. 4 AsylG).

Die Anhörung beginnt in der Regel mit einem Katalog von Fragen, mit welchen zunächst die persönlichen Verhältnisse sowie der Reiseweg abgefragt werden. Anschließend können die Asylsuchenden ihre Fluchtgründe sowie besondere Umstände wie z.B. Erkrankungen vortragen. Die Angaben werden in einem Protokoll festgehalten, welches der asylsuchenden Person rückübersetzt wird, um Fehler und Missverständnisse zu vermeiden. Außerdem wird eine Tonaufzeichnung der Anhörung angefertigt (Art. 14 Abs. 2 S. 1 AsylVfVO), die Bestandteil der Akte der schutzsuchenden Person wird. Diese ist bei Zweifel an Aussagen der antragstellenden Person maßgebend (Art. 14 Abs. 4 S. 4 AsylVfVO).

Stand: August 2026

Materialien

Links

  • Link zu basiswissen.asyl.net mit wichtigen Informationen zu Anhörungen für Geflüchtete und Beistände.
  • Link zum Leitfaden des Flüchtlingsrates Niedersachsen mit Tipps für die Anhörung (Stand: Juli 2020).
  • Link zum Informationsfilm „Die Anhörung“ des Kölner Flüchtlingsrats in 14 Sprachen.
  • Link zum Handbook Germany mit Informationen zum Asylverfahren und zu der Anhörung.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.