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Der Schutz von Asylsuchenden in Deutschland bestimmt sich nicht nur nach nationalen Regelungen, sondern wird maßgeblich von internationalem und europäischem Recht beeinflusst. So gibt es neben dem Recht auf Asyl nach dem Grundgesetz weitere Schutzformen, die in der Praxis eine weitaus größere Rolle spielen.
Völker- und europarechtlich definiert werden der Flüchtlingsschutz und der subsidiäre Schutz, die zusammengefasst als "internationaler Schutz" bezeichnet werden. Im deutschen Recht sind darüber hinaus noch sogenannte nationale Abschiebungsverbote vorgesehen.
Stand: Dezember 2025
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