Der Schutz von Asylsuchenden in Deutschland bestimmt sich nicht nur nach nationalen Regelungen, sondern wird maßgeblich von internationalem und europäischem Recht beeinflusst. So gibt es neben dem Recht auf Asyl nach dem Grundgesetz weitere Schutzformen, die in der Praxis eine weitaus größere Rolle spielen.
Zu unterscheiden sind die Asylberechtigung, der Flüchtlingsschutz, der subsidiärer Schutz und die nationalen Abschiebungsverbote. Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz werden zusammenfassend als internationaler Schutz bezeichnet.
Die verschiedenen Schutzformen haben jeweils eigene Voraussetzungen und unterschiedliche Rechtsfolgen. Sie sind daher voneinander zu unterscheiden, aber alle Gegenstand der Prüfung im Asylverfahren.
Nicht zu den Schutzformen zählen die Aufenthaltsgestattung und die Duldung. Sie sichern lediglich den Aufenthalt bzw. verhindern unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend die Abschiebung und stellen keinen Schutzstatus dar.
Stand: August 2026
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