Aufenthaltsgestattung

Asylsuchenden ist für die Dauer des Asylverfahrens der Aufenthalt in Deutschland gestattet. Dies gilt ab Erteilung eines Ankunftsnachweises (siehe § 55 AsylG). Bei förmlicher Asylantragstellung wird Asylsuchenden vom BAMF eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung ausgestellt (§ 63 AsylG). Die Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel, sondern bescheinigt nur den rechtmäßigen Aufenthalt für die Dauer des Asylverfahrens, also bis zur Entscheidung über den Asylantrag. Sie gilt also auch für die Dauer eines möglichen Gerichtsverfahrens nach Ablehnung des Asylantrags durch das BAMF und auch wenn das BAMF ein Asylfolgeverfahren oder ein Zweitantragsverfahren durchführt.

Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung haben bestimmte Pflichten. Sie müssen am Asylverfahren mitwirken, zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen und unterliegen der Residenzpflicht und Wohnsitzauflage. Die Aufenthaltsgestattung vermittelt Asylsuchenden auch bestimmte Rechte. So erhalten sie Sozialleistungen, können unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten oder eine Ausbildung machen und grundsätzlich am Bildungssystem teilhaben.

Die Aufenthaltsgestattung erlischt mit Vollziehbarkeit der Abschiebungsanordnung oder Abschiebungsandrohung oder wenn innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung des Ankunftsnachweises kein Asylantrag gestellt wird oder ein Asylantrag zurückgenommen wird. Sie erlischt im Übrigen mit der Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Bundesamtes (siehe § 67 AsylG).

Stand: Oktober 2022

Materialien

  • Basisinformationen Nr. 3 „Die Rechte und Pflichten von Asylsuchenden“ (Stand: Juni 2022).
  • Fachinformationen der GGUA Flüchtlingshilfe zum Asyl- und Aufenthaltsrecht (Stand: Mai 2021).
  • Übersicht der GGUA Flüchtlingshilfe zu Arbeitserlaubnis und Arbeitsförderung für Personen mit Aufenthaltsgestattung (Stand: Juli 2023).
  • Informationen für Geflüchtete zur Aufenthaltsgestattung von Werkstatt Parität und Flüchtlingsrat Baden-Württemberg (Stand: Dezember 2021).

Links

  • Link zur Website www.einwanderer.net mit vielen Arbeitshilfen zu den Rechten von Asylsuchenden und Geduldeten, z.B. Arbeitsmarkt, Bildung, Praktikum.
  • Link zum Leitfaden für Flüchtlinge des Flüchtlingsrates Niedersachsen mit Informationen zur Aufenthaltsgestattung. (Stand: Juli 2020).
  • Link zum Handbook Germany mit Informationen zur Aufenthaltsgestattung.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.