Schutzformen

Der Schutz von Asylsuchenden in Deutschland bestimmt sich nicht nur nach nationalen Regelungen, sondern wird maßgeblich von internationalem und europäischem Recht beeinflusst. So gibt es neben dem Recht auf Asyl nach dem Grundgesetz weitere Schutzformen, die in der Praxis eine weitaus größere Rolle spielen.

Völker- und europarechtlich definiert werden der Flüchtlingsschutz und der subsidiäre Schutz, die zusammengefasst als "internationaler Schutz" bezeichnet werden. Im deutschen Recht sind darüber hinaus noch sogenannte nationale Abschiebungsverbote vorgesehen.

Stand: Oktober 2022

Materialien

  • Schulungsvideo "Schutzstatus" des Deutschen Roten Kreuzes und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Stand: März 2023)
  • Übersicht des Flüchtlingsrates Berlin zu den Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht für Migranten und Flüchtlinge (laufend aktualisiert).
  • Leitfaden zum Flüchtlingsrecht von Kirsten Eichler, GGUA Flüchtlingshilfe (Stand: Dezember 2019).
  • Fachinformationen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht der GGUA Flüchtlingshilfe (Stand: Mai 2021).
  • Handbuch über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft des UNHCR (Stand: 2013).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zum Leitfaden des Flüchtlingsrates Niedersachsen zu den unterschiedlichen Schutzformen (Stand: Juli 2020).
  • Link zu den Materialien der Refugee Law Clinic Berlin zur materiellen Prüfung des Asylantrags (Stand: Februar 2021).
  • Link zum Handbook Germany zu "Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete"

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.